Im März habe ich im Plenum eine Rede zur zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der SPD gehalten. Der Entwurf befasst sich mit einer “Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg”. Genauer gesagt soll das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) angepasst werden.

Wieso ist eine Novellierung wichtig?
Die Kommunen und das Land sind wesentliche wirtschaftstreibende Akteure. Daher stellt die öffentliche Beschaffung einen erheblichen Marktfaktor dar. Die damit einhergehende ökologische und soziale Veranwortunge müssen wir auch hier ernst nehmen. Wir Grünen möchten das LTMG stärken, weil wir in Baden-Württemberg gute Arbeit, fairer Wettbwerb, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung groß schreiben!

Was spricht gegen den Gesetzesentwurf der SPD?
Inhaltlich wurden zwar fast alle Punkte des grün-schwarzen Koalitionsvertrags aufgegriffen. Allerdings ist er rechtlich noch unsauber und würde nur zur Unzufriedenheit auf allen Seiten führen.

Und was jetzt?
Die Grüne Fraktion Baden-Württemberg arbeitet intensiv an einer Weiterentwicklung des LTMG. Wir wollen daher in diesem Halbjahr einen ersten Entwurf vorlegen. So können wir für Baden-Württemberg eine saubere, rechtssichere, umsetzbare und dadurch nachhaltige Novellierung des LTMGs erreichen. Nur so schaffen wir eine echte Verbesserung für Arbeitnehmer*innen wie Unternehmen!