Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Felix Herkens ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://felix-herkens.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit dem § 10 L-BGG vereinbar: Teilweise setzen Features der eingesetzten Website-Software die Anforderungen zur Barrierefreiheit noch nicht vollständig um.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.12.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission auf einer von Felix Herkens durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.12.2020 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@felix-herkens.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@felix-herkens.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Felix Herkens
Hohenstaufenstraße 11
75177 Pforzheim
info@felix-herkens.de

4. Durchsetzungs­verfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an Felix Herkens wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls Felix Herkens nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie unter folgendem Link erreichen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

5. Weitere Angaben

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, Texte so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit dem jeweiligen Themea nicht vertraut sind. Bitte informieren Sie uns, wenn Texte auf unserer Website Ihrer Ansicht nach zu kompliziert verfasst sind. 

Barrierefreies Web-Design

Beim Design und der Entwicklung der Websites haben wir auf eine einfache Bedienbarkeit, leichte Scanbarkeit der Texte sowie ein frei zoombares Layout geachtet. Ebenso können die Seiten durch optimierte Tastaturbedienung und den Einsatz von Screenreadern bedient werden.