Wir im Landtag haben vorgestern das Gesetz zur Reform des Kommunalwahlrechts beschlossen. Damit haben wir in Baden- Württemberg das modernste und fortschrittlichste Kommunalwahlrecht.

Hier ein paar der wichtigsten Punkte:

  • Ab 2024 können sich schon 16- und 17-Jährige zur Kommunalwahl aufstellen und im Ortschafts-, Gemeinde- und Kreisrat mitwirken
  • 18-Jährige können als Bürgermeister*innen kandidieren
  • Wohnungslose Menschen erhalten das kommunale Wahl- und Stimmrecht in ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort
  • Beim zweiten Wahlgang von Bürgermeister*innen wird die Neuwahl durch eine Stichwahl zwischen den Kandidat*innen mit den meisten Stimmen ersetzt.

Das Kommunalwahlrecht ist für uns Grüne in Baden-Württemberg ein wichtiger Meilenstein in der Legislatur. Vor allem auch für die Zukunft unserer nachfolgenden Generationen! Baden-Württemberg ist damit das erste und aktuell einzige Bundesland, in dem junge Menschen zukünftig die Politik ihrer Stadt aktiv mitgestalten und politische Verantwortung übernehmen können!

Da ich selbst junger Abgeordneter bin, freue ich mich ganz besonders, zukünftig mit vielen weiteren jungen Menschen unsere Politik der Zukunft voranzubringen! Sind Sie mutig und nutzt die Chance!