Dieses Jahr ist es wieder soweit: die bundesweite Wahl der Schöff*innen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 steht an.

Schöff*innen…

… sind ehrenamtliche Richter*innen zwischen 25 und 69 Jahren, ohne besondere juristische Kenntnisse.
… sind wie Berufsrichter*innen nur dem Gesetz unterworfen.
… üben in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen aus.
… sollen dafür sorgen, dass die Justiz lebensnah handelt und Gerichtsverfahren und –urteile für alle Menschen verständlich sind.
… sollen das Vertrauen der Bürger*innen in die Justiz stärken.

Wieso ist die Wahl so wichtig?

Das Problem: Kaum jemand weiß von der Wahl – und viel zu wenige Menschen bewerben sich darauf. Dies kann unteranderem dazu führen, dass die Schöff*innen nicht die Vielfalt unserer Gesellschaft repräsentieren. Gerade junge Menschen und Nicht-Akademiker*innen sind im Schöffenamt unterrepräsentiert.

Besonders beunruhigend ist, dass Parteien wie die AfD und NPD sowie andere rechtsextreme Gruppen aktuell ihr Umfeld für das Schöffenamt mobilisieren. Ein derartiger Einflusses auf die Rechtsprechung könnte zur Gefahr für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie werden. Deswegen ist es umso wichtiger Menschen für das Schöffenamt zu gewinnen, sich der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlen.

Wie läuft die Wahl ab?

Das Antragsformular gibt es auf der Website eurer Gemeinde oder Stadt. Das Formular rechtzeitig vor Bewerbungsschluss vor Ort abgeben. In einer Gemeinderatssitzung wird über die Vorschlagsliste abgestimmt. Danach wählt der Wahlausschuss des Landes die festgelegte Anzahl Schöff*innen.

Für weitere Infos zur Bewerbung und dem Schöffenamt empfehle ich die Website des Justizministeriums und der Schöffenwahl2023.