Die Debatte um das Bürgergeld ist neu entfacht – insbesondere durch Äußerungen von Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie fordert eine „Neuausrichtung“: härtere Sanktionen, mehr Kürzungen und generell einen restriktiveren Umgang mit Leistungen. Ihrer Ansicht nach werden Termine beim Jobcenter häufig nicht wahrgenommen, Angebote zur Beratung ignoriert und Erwerbstätigkeit zu wenig ausgeweitet.

Doch wie sieht die Realität wirklich aus?

Fakt ist: Im Bürgergeld-System bestehen bereits Mitwirkungspflichten und ein abgestuftes Sanktionssystem. Die Vorstellung, es gäbe keine Konsequenzen bei fehlender Kooperation, ist falsch.

Von den insgesamt rund 5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden sind nur etwa 1,7 Millionen tatsächlich arbeitslos. Etwa 2,3 Millionen Menschen erhalten ergänzendes Bürgergeld – sie arbeiten bereits, verdienen aber zu wenig. Weitere Gruppen sind in Ausbildung, in Pflegeverantwortung oder krank.

Besonders gravierend: Etwa 800.000 Menschen beziehen Bürgergeld trotz Erwerbstätigkeit. Das zeigt, dass das Problem nicht im „Nichtwollen“, sondern im „Nichtkönnen“ liegt.

Die CDU plant unter Friedrich Merz Einsparungen von 4,5 Milliarden Euro beim Bürgergeld. Doch mehr Sanktionen bringen kaum messbare Einsparungen – sie sind vor allem Symbolpolitik. Dazu kommt: Weitere Kürzungen könnten verfassungsrechtlich bedenklich sein.

Was wirklich gebraucht wird: Investitionen in Qualifizierung, bessere Betreuung durch Jobcenter und die Stärkung der sozialen Infrastruktur. Denn wer langfristig aus der Bedürftigkeit herauskommen soll, braucht mehr Unterstützung – nicht weniger.

Soziale Sicherheit ist keine Schwäche, sondern eine Stärke einer solidarischen Gesellschaft.